Sechs digitale Maßnahmenpakete für das NöFi

Die Clusterung der Maßnahmen in sechs Grundkomponenten dient der inhaltlichen Orientierung und der Darstellung umsetzungsbedingter Abhängigkeiten.

Die vorgeschlagenen Maßnahmenpakete sind:
1. Die „digitale Befähigung“: Personifizierung des digitalen Know-hows
2. Das digitale Informationsmanagement
3. Die Digitalisierung der Fläche
4. Die Digitalisierung der Ortskerne und Bahnhofsumfelder
5. Das Sichtbarmachen der Digitalisierung: Digitalisierung im Kleinen
6. Die digitalen Angebote für Bürger*innen und Besucher*innen

Die unter M1, M2, M3 und M5 beschriebenen Maßnahmen sind hierbei die Voraussetzung für die Umsetzbarkeit der jeweiligen Folgemaßnahmen. Die Maßnahme M1 bedingt exemplarisch die Maßnahmen M1a, M1b und M1c.



Kommentar aus der Beteiligung Träger öffentlicher Belange (TÖB)
20.03.2023, Regierung von Oberfranken, Sachgebiet 34

„Falls weitere konzeptionelle bzw. vorbereitende Untersuchungen notwendig wären, um die investiven Maßnahmen vorzubereiten, sollen auch diese als analoge/digitale (nicht investive) Maßnahmen genannt werden: z.B. ISEK für Gemeinden, die noch kein ISEK haben, aber eine stadtweite Konkretisierung brauchen; interkommunale Erfassung des Innenentwicklungspotentials für Handlungsfelder, wie beispielsweise Wohnen und Gewerbe (Leerstand, Brachflächen, Baulücken nach § 34 und in B-Plan, Bauland in FNP), interkommunales oder kommunales wohnwirtschaftliches Konzept; interkommunales Energiekonzept bzw. Klimaanpassungskonzept; interkommunales Mobilitätskonzept, Parkraumanalyse (bei Abschaffungsabsicht von Stellplätzen) interkommunales Gewerbeflächenkonzept, interkommunales Einzelhandelskonzept, interkommunales Ausgleichsflächenkonto, Erfassung regionaler und lokaler schützenwerter Eigenschaften bzw. Gebieten (Landschaftsbild, Ortsbild, Identität, Tradition…), als Vorbereitung für Regionalplan, FNP, B-Plänen, bzw. weitere

Info/Quellennachweis:

Sechs digitale Maßnahmenpakete für das NöFi

Die Clusterung der Maßnahmen in sechs Grundkomponenten dient der inhaltlichen Orientierung und der Darstellung umsetzungsbedingter Abhängigkeiten.

Die vorgeschlagenen Maßnahmenpakete sind:
1. Die „digitale Befähigung“: Personifizierung des digitalen Know-hows
2. Das digitale Informationsmanagement
3. Die Digitalisierung der Fläche
4. Die Digitalisierung der Ortskerne und Bahnhofsumfelder
5. Das Sichtbarmachen der Digitalisierung: Digitalisierung im Kleinen
6. Die digitalen Angebote für Bürger*innen und Besucher*innen

Die unter M1, M2, M3 und M5 beschriebenen Maßnahmen sind hierbei die Voraussetzung für die Umsetzbarkeit der jeweiligen Folgemaßnahmen. Die Maßnahme M1 bedingt exemplarisch die Maßnahmen M1a, M1b und M1c.



Kommentar aus der Beteiligung Träger öffentlicher Belange (TÖB)
20.03.2023, Regierung von Oberfranken, Sachgebiet 34

„Falls weitere konzeptionelle bzw. vorbereitende Untersuchungen notwendig wären, um die investiven Maßnahmen vorzubereiten, sollen auch diese als analoge/digitale (nicht investive) Maßnahmen genannt werden: z.B. ISEK für Gemeinden, die noch kein ISEK haben, aber eine stadtweite Konkretisierung brauchen; interkommunale Erfassung des Innenentwicklungspotentials für Handlungsfelder, wie beispielsweise Wohnen und Gewerbe (Leerstand, Brachflächen, Baulücken nach § 34 und in B-Plan, Bauland in FNP), interkommunales oder kommunales wohnwirtschaftliches Konzept; interkommunales Energiekonzept bzw. Klimaanpassungskonzept; interkommunales Mobilitätskonzept, Parkraumanalyse (bei Abschaffungsabsicht von Stellplätzen) interkommunales Gewerbeflächenkonzept, interkommunales Einzelhandelskonzept, interkommunales Ausgleichsflächenkonto, Erfassung regionaler und lokaler schützenwerter Eigenschaften bzw. Gebieten (Landschaftsbild, Ortsbild, Identität, Tradition…), als Vorbereitung für Regionalplan, FNP, B-Plänen, bzw. weitere

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