Analoge / investive Maßnahmen: Handlungsfeld Leben



Kommentar aus der Beteiligung Träger öffentlicher Belange (TÖB)
20.03.2023, Regierung von Oberfranken, Sachgebiet 34

Stellungname zu den folgenden Maßnahmen:
- L5a: „Abbruchmaßnahmen von Privaten sind in der StBauFr nicht förderfähig.“ Die konkretisierte Maßnahme könnte wie folgt lauten: „Modernisierung finanziell fördern. Bebauung innerörtliche Baulücken finanziell fördern / Kinderbonus.“ Zusätzliche Förderung durch: KfW (z.B. Barrierefreiheit), BAFA (Energetische Sanierung)
- L5b: Die konkretisierte Maßnahme könnte wie folgt lauten: „Bezahlbaren Wohnungsbau stärken / (Alternatives) Seniorenwohnen / Mehrgenerationenenwohnen als lokale Bauherrengemeinschaft bewerben (SeniorenWG,à Remanenzeffekte nutzen und mananagen.“; „Hier wäre allgemein gut vorab der genaue Bedarf zu ermitteln anhand eines Konzeptes (Möglichkeiten Sanierung in Bestand einbeziehen), Zuständigkeit ergänzt durch Bauherrengemeinschaften, Förderung der StBauF (nachrangig, nur nicht rentierliche Kosten), Zusätzliche Förderung durch: BMFSFJ zur Förderung von Mehrgenerationenhäusern.

Info/Quellennachweis:

Analoge / investive Maßnahmen: Handlungsfeld Leben



Kommentar aus der Beteiligung Träger öffentlicher Belange (TÖB)
20.03.2023, Regierung von Oberfranken, Sachgebiet 34

Stellungname zu den folgenden Maßnahmen:
- L5a: „Abbruchmaßnahmen von Privaten sind in der StBauFr nicht förderfähig.“ Die konkretisierte Maßnahme könnte wie folgt lauten: „Modernisierung finanziell fördern. Bebauung innerörtliche Baulücken finanziell fördern / Kinderbonus.“ Zusätzliche Förderung durch: KfW (z.B. Barrierefreiheit), BAFA (Energetische Sanierung)
- L5b: Die konkretisierte Maßnahme könnte wie folgt lauten: „Bezahlbaren Wohnungsbau stärken / (Alternatives) Seniorenwohnen / Mehrgenerationenenwohnen als lokale Bauherrengemeinschaft bewerben (SeniorenWG,à Remanenzeffekte nutzen und mananagen.“; „Hier wäre allgemein gut vorab der genaue Bedarf zu ermitteln anhand eines Konzeptes (Möglichkeiten Sanierung in Bestand einbeziehen), Zuständigkeit ergänzt durch Bauherrengemeinschaften, Förderung der StBauF (nachrangig, nur nicht rentierliche Kosten), Zusätzliche Förderung durch: BMFSFJ zur Förderung von Mehrgenerationenhäusern.

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